Skoda Superb Combi Selection 1,5 TSI iV

150 kW (204 PS), 6-Gang-DSG

Inkl. Wartungspaket² Plug-In Hybrid

Angebotsdetails

1

Das Angebot ist gültig bis zum 31.12.2024. Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer. Überführungspauschale und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Ein Angebot der ŠKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für gewerbliche Einzelabnehmer ohne gültigen Großkundenvertrag mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Gilt nur für Gewerbetreibende, die das Gewerbe mindestens 6 Monate betreiben und ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind sowie selbstständige Freiberufler und Selbstständige Land- und Forstwirte. Bonität vorausgesetzt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Das Angebot, bestehend aus einer monatlichen Leasingrate von 318 Euro sowie des Pakets Wartung und Verschleiß für monatlich 21 Euro, ist nur in Kombination beider Bestandteile gültig.

(2) Leistungen im Rahmen der Dienstleistung Wartung und Verschleißreparaturen sind die Übernahme der Kosten für: Wartung (Inspektions-Service laut Serviceplan einschließlich Ölwechsel, Schmierstoffe und Dichtungen), Verschleißreparaturen (sämtliche Werkstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden), Abschleppkosten vom Schadensort bis zur nächsten Vertragswerkstatt, Bergungskosten bei einer Panne, Abgasuntersuchungen (AU), Hauptuntersuchung nach § 29 (HU) StVZO sowie Fahrleistungsüberwachung und -information, und Begrenzte Kostenerstattung durch Ersatzmobilität. Die Dienstleistung beinhaltet auch Defekte an der Elektrik bzw. elektronische Reparaturen an z.B. Glühlampen, Batterie, Steuergeräte, Schalter, Radio*, Navigationsgeräte* oder Telefon* (* soweit im Neuwagen-Lieferumfang enthalten Seit dem 01.01.2011: Erweiterung Leistungsumfang WuV um die UVV-Prüfung (§57 BGV D29 - technische Prüfung des Fahrzeugs auf arbeitssicheren Zustand (z.B. Bezug auf Vorhandensein und Zustand der Warnkleidung sowie der Einrichtung zur Ladungssicherung)