Sichern Sie sich ab sofort als Freiberufler, Gewerbetreibende, juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften mit Standort in Nordrhein-Westfalen die attraktive NRW-Förderung. Diese Prämie wird zusätzlich zur Kaufprämie des Bundes, auch Umweltbonus1 genannt, gewährt und gilt für rein batteriebetriebene Nutzfahrzeuge und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge. Die NRW-Förderung erfolgt als Zuschuss für das Leasing bzw. die Langzeitmiete eines Fahrzeuges und beträgt maximal bis zu € 10.500,–. Die Mindestlaufzeit des Leasing- bzw. Mietvertrages beläuft sich auf ein Jahr. Um die volle Förderungssumme zu erhalten, müssen Miet- bzw. Leasingverträge eine Laufzeit von fünf Jahren aufweisen. Die Summe verringert sich anteilig bei geringeren Laufzeiten.
Fahrzeugklasse | NRW-Förderung* | Herstelleranteil Umweltbonus** | Gesamtförderung |
Klasse N1 mit ZGG* von mind. 2,3 Tonnen (werksseitig) | € 8.000 | € 2.500 | = € 10.500 |
Klasse N2 mit ZGG* von unter 7,5 Tonnen | € 8.000 | – | = € 8.000 |
*ZGG = zulässiges Gesamtgewicht | *bei Kauf oder 5 Jahren Laufzeit, ansonsten anteilig weniger | ** netto |