Mietwagen von Volkswagen, Audi, ŠKODA und SEAT
Immer mobil – mit unseren Mietwagen.
Ob Sie auf einen preiswerten Ersatzwagen während Ihres Werkstattbesuches angewiesen sind, einen Mietwagen für einen Wochenendausflug benötigen oder nach einem Unfall mobil bleiben müssen. In unserer Mietwagenflotte von über 100 Autos ist sicher das passende Fahrzeug für Sie dabei!
Häufig gestellte Fragen
FAQ zu unserem Mietwagen Service
In unserem Online-Reservierungsprozess bieten wir Ihnen zwei Versicherungen an, die Sie als kostenpflichtige Zusatzleistungen abschließen können:
- Haftungsreduzierung der Selbstbeteiligung in der Vollkaskoschutz auf 150 Euro
- Insassenunfallversicherung (auch "PAI" genannt, Unfallversicherung für Fahrer und Insassen)
Was bedeutet das eigentlich genau?
Bei den meisten Tarifen ist ein Vollkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 800,00 bzw. 1.500,00 Euro pro Schadenfall inklusive (siehe Angebotsdetails bei der Fahrzeugauswahl) sowie einen Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro. Mit Abschluss der Haftungsreduzierung sinkt die Selbstbeteiligung in dem Vollkaskoschutz auf 150,00 Euro je Schadenfall. Beachten Sie bitte, dass Sie als Mieter nicht nur für selbst verursachte, sondern auch für fremdverschuldete Schäden haften, sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können (beispielsweise bei Parkremplern). Der Abschluss der Haftungsreduzierung kann sich also durchaus lohnen – entweder direkt online bei der Reservierung des Mietwagens oder nachträglich bei der Abholung vor Ort. Wenn Sie zu den Versicherungsbedingungen Fragen haben sollten oder nicht sicher sind, ob Sie diese Versicherung wirklich brauchen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Vermietstationen gern weiter.
Die Insassenunfallversicherung, auf oft PAI genannt (Personal Accident Insurance), ist eine Unfallversicherung für den Fahrer und für alle Personen, die mit ihm zusammen im Mietwagen sitzen.
Wird bei Anmietung eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen, besteht bei sämtlichen Unfällen, bei denen Fahrer und Insassen zu Schaden kommen, Versicherungsschutz. Bei Unfällen sind Personenschäden oder Tod mit einer Versicherungssumme von bis zu € 26.000,00 bei Tod und € 52.000,00 bei Invalidität abgedeckt. Dieser Leistungsanspruch ist unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Hat der Fahrer einen Unfall selbst verschuldet, so können die Insassen (zusätzlich zu den Ansprüchen aus der Insassenunfallversicherung) Ansprüche aus der Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend machen. Hier erfolgt keine Verrechnung (zwischen Anspruch aus der Haftpflichtversicherung und aus der PAI) – die Passagiere / Mitfahrer erhalten beide Leistungen. Der Fahrer selbst hat in diesem Fall ausschließlich einen Leistungsanspruch durch die Insassenunfallversicherung. Hat der Fahrer einen Unfall nicht verschuldet, sondern z. B. ein Fußgänger, Radfahrer oder ein Reifenplatzer, so können die Insassen im Zweifelsfall nur Ansprüche aus der Insassenunfallversicherung geltend machen. Die Versicherung leistet zudem auch bei Unfällen / Personenschäden beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Reinigen des Fahrzeuges. Bei hohem Invaliditätsgrad des Fahrers erhält dieser eine Verdreifachung der Versicherungssumme.
Über die genauen Versicherungsbedingungen informieren Sie gern die Mitarbeiter unserer Vermietstation vor Ort.
Die Allgemeinen Vermietbedingungen für Kurzzeit- und Langzeitmiete können Sie auf der VWFS Rent-a-Car Website nachlesen. Zusätzlich liegen sie in unseren Stationen vor Ort aus und werden auf der Rückseite des Mietvertrags, den Sie bei Abholung Ihres Mietwagens ausgehändigt bekommen, abgedruckt.
Alle Fahrzeuge, die Sie bei uns anmieten können, über wintertaugliche Bereifung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (StVO § 2 Absatz 3a).
Wenn Sie im Vorfeld genau wissen möchten, ob das von Ihnen reservierte Fahrzeug mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter.
Das Alter eines Fahrers hängt oft unmittelbar mit der Dauer des Führerscheinbesitzes und der Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen zusammen. Deshalb behalten wir uns vor, höherwertige oder höher motorisierte Fahrzeuge nur an Mieter / Fahrer ab einem Alter von 21 Jahren auszugeben.
VW up!, SEAT Mii und Skoda Citigo, VW Polo, SEAT Ibiza und Skoda Fabia sowie VW Caddy (Kasten, Kombi, MaxiKombi): Mindestalter des Fahrers 19 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens einem Jahr
e-Up!, Golf (Sportsvan, Variant), e-Golf, Golf GTI, Passat Variant, Beetle Cabriolet, Touran, A3 Sportback, A3 Limousine, A3 Cabriolet, Octavia Combi, Superb Combi, Leon ST, alle Nutzfahrzeuge: Mindestalter des Fahrers 21 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens einem Jahr.
Für alle höherwertigen Fahrzeugklassen gilt: Mindestalter des Fahrers 23 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens drei Jahren. Für alle Audi S-Modelle git das Mindestalter des Fahrers von 25 Jahren.
Genauere Informationen zum Mindestalter können Ihnen jederzeit unsere Mitarbeiter vor Ort geben.
Weitere Zusatzfahrer können Sie vor Ort hinzubuchen lassen, wenn Sie den reservierten Mietwagen in der Vermietstation abholen. Jeder Zusatzfahrer wird im Mietvertrag erfasst und als Fahrer hinterlegt. Hierfür wird jeweils der gültige Führerschein sowie Personalausweis bzw. Reisepass benötigt. Diese Dokumente müssen persönlich oder durch den Mieter bei der Abholung des Mietwagens vorgelegt werden.
Die Inklusivkilometer sind abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Details dazu werden im Reservierungsprozess übersichtlich bei den Fahrzeugdetails angezeigt. Sie sind ebenfalls in Ihrer Reservierungsbestätigung abgebildet und werden im Mietvertrag aufgeführt.
Für zusätzliche Kilometer zahlen Sie in der Regel zwischen 0,17 und 0,31 Euro pro Kilometer (je nach angemieteter Fahrzeugklasse). Diese Gebühren werden in jedem Fall im Mietvertrag ausgewiesen. Bei unseren Franchise-Partnern können eventuell andere Tarife gelten. Im Zweifel informieren Sie sich vor Fahrzeugreservierung über die angegebene Kontaktnummer der Vermietstation.
In der Regel sind Sie als Mieter berechtigt, Ihr bei VW FS | Rent-a-Car gemietetes Fahrzeug innerhalb der geographischen Grenzen Europas auch im Ausland zu nutzen. Für die Nutzung des Fahrzeugs in allen weiteren Ländern ist die vorherige Einholung der Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Beachten Sie bitte § 8 unserer Allgemeinen Vermietbedingungen. Hier sind alle Regelungen rund um die Mietwagennutzung im Ausland genau erklärt.
Im Zweifelsfall sprechen Sie direkt unsere Mitarbeiter in der Anmietstation an, wenn Sie vorhaben, mit dem Mietwagen ins Ausland zu fahren. Sie weisen Sie gern auf eventuelle Besonderheiten hin.
Die Mietwagen von VW FS | Rent-a-Car werden Ihnen vollgetankt übergeben. Bevor Sie das Fahrzeug nach Ende des Anmietzeitraums zurückgeben, tanken Sie es bitte wieder voll. Bringen Sie bitte zur Rückgabe die Tankquittung als Nachweis mit.
Für den Fall, dass das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt ist, bieten wir Ihnen gerne unseren Tankservice an. Bitte informieren Sie sich an der Vermietstation über die aktuellen Konditionen für diesen kostenpflichtigen Service.
Wenn Sie bei VW FS | Rent-a-Car ein Fahrzeug anmieten, müssen Sie bei Abholung des Mietwagens eine Mietvorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises sowie eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegen. Für die meisten Fahrzeuge beträgt die Sicherheitsleistung 250 Euro.
Bei bestimmten Modellen bzw. höheren Fahrzeugklassen kann die Sicherheitsleistung 500 bzw. 1.000 Euro betragen.
Mietvorauszahlung und Sicherheitsleistung werden üblicherweise auf Ihrer Kreditkarte geblockt und nach Rückgabe des Fahrzeugs in vollem Umfang wieder freigegeben. In wenigen Fällen (bei niedrigen Fahrzeugklassen) ist es auch möglich, Sicherheitsleistung und Mietvorauszahlung von Ihrer EC-Karte abbuchen zu lassen.
An unseren Stationen können Sie bequem mit elektronischen Zahlungsmitteln bezahlen. Nachdem Sie ein Fahrzeug ausgewählt haben, finden Sie eine Auflistung der von der Station akzeptierten Zahlungsmittel rechts unten unter „Zahlungsmöglichkeiten vor Ort“.
Bringen Sie im Zweifelsfall am besten eine Kreditkarte mit – damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht jede Art von Kreditkarte in jeder Vermietstation akzeptiert wird. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Kreditkarte Ihnen als Mieter gehört.
Eine Barzahlung von Anmietgebühren ist in unseren Mietwagen-Stationen nicht möglich.
Den Rechnungsbetrag bucht die Station entsprechend von Ihrem Konto ab. Je nach Wert des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugklasse ist es möglich, dass Sie eine Kreditkarte vorlegen müssen und nicht mit EC-Karte zahlen können.
Bei der Abholung Ihres Mietwagens benötigen wir von Ihnen als Fahrer
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- Eine gültige Fahrerlaubnis (Original).
Auch Zusatzfahrer müssen sich entsprechend bei der Abholung des Fahrzeugs ausweisen.
Beachten Sie bitte: Ein in Deutschland ausgestellter internationaler Führerschein ist in Deutschland nicht gültig und gilt nicht als Legitimation.
Bitte bringen Sie darüber hinaus eine Kreditkarte mit. Als Sicherheit für Ihre Anmietung blocken wir bei Abholung des Mietwagens auf der Kreditkarte einen Betrag in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises und einer zusätzlichen Sicherheitsleistung, die sich nach der Fahrzeugklasse berechnet (in der Regel 250 Euro). Bei kleinen Fahrzeugklassen ist auch die Belastung Ihrer gültigen EC-Karte möglich. Den Betrag erhalten Sie nach Ende des Mietzeitraums wieder zurück.